Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 07.05.2018
Startschuss für das Multifunktionsbad Pankow
Ich frage den Senat:
1. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie für den Standort Wolfhagener Straße?
Zu 1.: Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist der Neubau eines Multifunktionsbades und einer dreizügigen Grundschule auf dem Gelände des Sommerbades Pankow an der Wolfshagener Straße möglich. Das bestehende Bedarfsprogramm für den Neubau des Multifunktionsbades war dabei Grundlage für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie. Der Neubau der Schule hat auf das Bedarfsprogramm des Multifunktionsbades keine Auswirkungen.
2. Wann beabsichtigt der Senat nun endlich mit dem Bau des Multifunktionsbades zu beginnen?
3. Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Bades?
Zu 2. und 3.: Der Baubeginn ist unter anderem abhängig von der Schaffung des Baurechts. Der Bezirk Pankow und Berliner Bäder-Betriebe (BBB) arbeiten eng zusammen, um das nötige
Bebauungsplanverfahren so schnell wie möglich umzusetzen. Das Bezirksamt veranschlagt für das Bebauungsplanverfahren 2,5 Jahre. Die Detailplanung des Baus veranschlagen die BBB mit mindestens
zwei Jahren, die Bauphase mit mindestens weiteren zwei Jahren.
Nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand wird eine Eröffnung des Multifunktionsbades Pankow für Sommer 2025 anvisiert.
4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Pankow und den Berliner BäderBetrieben hinsichtlich des Neubaus?
Zu 4.: Nach Aussage der BBB gestaltete sich die bisherige Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt Pankow und den BBB sehr kooperativ. Diese Kooperation wurde im Vorfeld durch einen beidseitig unterzeichneten städtebaulichen Vertrag untermauert.
Die Erstellung der Machbarkeitsstudie erfolgte dann in enger fachlicher Abstimmung zwischen den beiden Akteuren. So wurde beispielsweise im Juli 2017 eine einstimmige Auswahl für das Planungsbüro
der Machbarkeitsstudie getroffen und die Erarbeitung der Studie in monatlich stattfindenden Steuerungsrunden forciert. Hierbei wurden gemeinsam zwischen Planer, Bezirksamt Pankow und den BBB
Varianten und deren Vor- und Nachteile herausgearbeitet, einstimmig eine Vorzugsvariante für die weitere planerische Vertiefung festgelegt und mit den bezirklichen Fachämtern diskutiert. Auch die
Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie am 17.04.2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen sowie am 23.04.2018 gegenüber den unmittelbaren Nachbareigentümerinnen und
Nachbareigentümern im Rathaus Pankow erfolgte gemeinsam.
Als nächstes ist eine Öffentlichkeitsinformationsveranstaltung für den 28.05.2018 geplant. Auch im Rahmen dieser Veranstaltung stehen Expertinnen bzw. Experten der beauftragten Planungsbüros
sowie Vertreterinnen bzw. Vertreter der BBB und des Bezirksamtes Pankow gemeinsam für Fragen, Wünsche und Anregungen bereit.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt Pankow und den BBB soll bei der sich der Machbarkeitsstudie anschließenden Erarbeitung des Bebauungsplans fortgeführt werden.
5. Welche Nutzergruppen soll das Multifunktionsbad ansprechen?
Zu 5.: Das geplante Sport- und Freizeitbad in Pankow soll – in Ergänzung zum vorhandenen Sommerbad – vorrangig Familien und Erholung suchende Badegäste ansprechen und mit einem separierten
Sportbereich, der mit einem 25-Meter-Schwimmbecken und einem Lehrschwimmbecken ausgestattet sein wird, vor allem auch dem wachsenden Bedarf an Wasserfläche für das obligatorische Schulschwimmen
der Grundschulen gerecht werden.
6. In welchem Ausmaß wird dort auch Schulschwimmen stattfinden?
Zu 6.: Die Bedarfsplanung sieht einen separierten Sportbereich mit einem 25-MeterSchwimmbecken und einem Lehrschwimmbecken für die vorrangige Nutzung durch Schulen (obligatorisches
Schulschwimmen) in der Zeit montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr vor.
Die konkrete Belegung ist zu gegebener Zeit gemeinsam zwischen den BBB und den für das Schulschwimmen Verantwortlichen festzulegen.
Berlin, den 15. Mai 2018
In Vertretung
Aleksander Dzembritzki
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 25.04.2018
Bäder: Sanierungsarbeiten während der Sommermonate
Ich frage den Senat:
1. Welche Hallenbäder werden während der Sommermonate geplant komplett geschlossen?
3. Welche Bäder werden über die Sommermonate hinaus geschlossen bleiben?
6. Wann werden die Hallenbäder wieder für den öffentlichen Badbetrieb geöffnet sein?
Zu 1., 3. und 6.: Angaben zu den Öffnungs- und Schließzeiten der Hallenbäder während der Sommermonate und darüber hinaus können der Anlage entnommen werden.
2. Welche jeweiligen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden in dieser Zeit in den Bädern verrichtet?
5. Mit welchen finanziellen Aufwendungen gehen die geplanten Sanierungsarbeiten einher?
Zu 2. und 5.: Folgende schließzeitrelevanten Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind in den Sommermonaten sowie teilweise auch in den Herbstmonaten geplant:
Bad Maßnahme
Schätzkosten in €
Stadtbad (StB) Mitte Ergänzung Wärmeerzeuger für 45.000
defekte Wärmepumpe
Schwimmhalle (SH) Erneuerung Umwälzpumpe II / 15.000
Energieeinsparung
Beleuchtung: Umrüsten auf LED 25.000
gesamtes Objekt / Energieeinsparung
Umstellung Elektroenergieversorgung 35.000
von Mittelspannungsversorgung über
Trafostation auf Versorgung aus dem
öffentlichen Niederspannungsnetz über
Niederspannungs-Hausanschluss
Sanierung Duschräume komplett 190.000
inklusive Armaturen und Rohrleitungen/
Erneuerung Trinkwarmwasser-Bereitung
50.000
Erneuerung Kaltwasser-Verteilung 40.000
SH Ernst-Thälmann Sanierung Fußbodenbelag Eingangs- 20.000
Park bereich / Treppen
Sanierung Feuchtraumtüren 15.000
StB Schöneberg Instandsetzung Brandschutzklappen 60.000
und Sicherheitsbeleuchtung
SH Hüttenweg Erneuerung Filter Badewasserauf- 494.000
bereitung
StB Lankwitz Beseitigung Mängel aus vorliegender 60.000
Gefährdungsanalyse
Betonsanierung – Keller diverse Träger 140.000
und Pfeiler / Verkehrssicherheit,
Maßnahmen aus Gutachten
Erneuerung – Whirlpools wegen 160.000
Undichtigkeit
Erneuerung – Babybecken wegen 100.000
Undichtigkeit
Sommerbad (SO) Beseitigung Mängel aus Gefährdungs- 250.000
Columbiadamm analyse Trinkwasseranlage /
Sanitärarbeiten
SH Sewanstraße Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung 50.000
SH Anton-Saefkow- Erneuerung Fassade Stiefelgang/Kasse 200.000
Platz
Sanierung Sanitärtrakte 240.000
SH Helene-Weigel- Erneuerung der Station Ü5 5446 125.000
Platz (Elektro)
SH Kaulsdorf Dachfläche / Sanierung der Dach- 25.000
einläufe
Lüftungsgerät Umkleide, Sauna, 18.500
Ergänzung Brandschutzklappen
Summe 2.357.500
Darüber hinaus erfolgen in 2018 Maßnahmen, welche mit längeren Schließzeiten verbunden sind (z.B. Sanierung der Schwimmhalle Buch, Sanierung des Sprungbeckens sowie der Sprunganlage in der
Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark – SSE) sowie schließzeitunabhängige Instandhaltungsmaßnahmen.
Im Zuge der geplanten Schließzeiten werden weiterhin die wiederkehrenden Leistungen (z.B. erforderliche Wartungsarbeiten) durchgeführt.
4. Wie wird der an diesen Hallen vorgesehene Schul- und Vereinssport in dieser Zeit sichergestellt?
7. a)Betreffen die geplanten Schließungen auch den Schul- oder Vereinssport?
b)Wenn ja, welche Alternativstandorte werden den betroffenen Schulen zur
Verfügung gestellt?
Zu 4. und 7.: Die Schließzeiten der Schwimmhallen sind so geplant, dass es zu keinen Ausfällen beim Schulschwimmen kommt. In einzelnen Schwimmhallen wird – trotz Schließzeit – vormittags das
Schulschwimmen ermöglicht und nötige Wartungsarbeiten so gelegt, dass es zu keinen Beeinträchtigungen kommt. Sollte es dennoch zu unvorhergesehenen Beeinträchtigungen kommen, wird den Schulen die
Nutzung der Sommerbäder für das Schulschwimmen angeboten.
8. In welchem Zeitraum werden die Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark sowie die Sport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg bzw. einzelne Teile der Hallenbäder vom
Netz genommen?
Zu 8.: Die Einschwimmhalle der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE) ist voraussichtlich vom 16.07.2018 bis 16.09.2018, die Wettkampfhalle voraussichtlich vom 05.07.2018 bis
16.09.2018 geschlossen.
Die Schließzeit der Sport- und Lehrschwimmhalle ist für den Zeitraum 01.07.2018 bis 19.08.2018 geplant.
9. Wie geht der Senat mit der desaströsen Situation der Hallenbäder in Friedrichshain-Kreuzberg um?
Zu 9.: Um den Schul- und Vereinsbetrieb aus der zu schließen drohenden Schwimmhalle Holzmarktstraße weiterhin sicherzustellen, ist nach Auskunft der BBB eine teilweise Umverlagerung in die
Schwimmhalle Fischerinsel geplant. Hierfür soll die für 2019 geplante Sanierung der Schwimmhalle Fischerinsel in den August 2018 vorgezogen werden, um eine zeitgleiche Schließung der
Schwimmhallen Holzmarkstraße und Fischerinsel zu vermeiden. Die Schwimmhalle Fischerinsel soll dann voraussichtlich Ende Oktober 2018 wieder öffnen.
Aus diesem Grund werden derzeit von den BBB Maßnahmen geprüft, die Schwimmhalle Holzmarktstraße bis Ende des Jahres 2018 geöffnet zu halten. Gutachter wurden um entsprechende Prüfungen gebeten.
Mit den zuständigen Schulobleuten und Regionalen Beiräten werden derzeit Gespräche geführt, um die Verlegung des Schul- und Vereinsschwimmens abzustimmen. Die betroffenen Schulen und Vereine
sollen mit möglichst geringen Einschränkungen mit Wasserzeiten an anderen Standorten, vorrangig in der Schwimmhalle Fischerinsel, versorgt werden.
10. Welche aktuellen Planungen gibt es bezüglich des Betriebes des Baerwaldbades?
Zu 10.: Zur Situation des Baerwaldbades wird es in Kürze ein Gespräch zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für
Finanzen geben.
Berlin, den 04. Mai 2018
In Vertretung
Sabine Smentek
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 25.04.2018
Verfügbarkeit von Strömungskanälen für den Schwimmsport
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Strömungskanäle für den Schwimmsport gibt es in Berlin?
Zu 1.: Einen, im Sportforum Berlin.
2. Schätzt der Senat die quantitative Ausstattung mit Strömungskanälen in Berlin als ausreichend ein um die Nachfrage der Sportlerinnen und Sportler zu bedienen?
3. Wer verfügt über die Zuweisung der Nutzungszeiten?
4. Nach welchen Regularien werden die Nutzungszeiten vergeben?
5. Welche Personengruppen sind zur Nutzung der Strömungskanäle berechtigt?
Zu 2. bis 5.: Die Nutzung des Strömungskanals im Sportforum Berlin erfolgt schwerpunktmäßig durch den Bundesstützpunkt (BSP) und den Landesstützpunkt (LSP) Schwimmen, sowie den
paralympischen Trainingsstützpunkt (PTS) Schwimmen. Weiterer Nutzer ist der Olympiastützpunkt Berlin (OSP Berlin), der die Spezialsportanlage für präventive Maßnahmen sowie
Rehabilitationsangebote einsetzt.
Die Vergabe der Spezialsportanlage erfolgt nach Maßgabe der SportanlagenNutzungsvorschriften (SPAN) durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Sportforum Berlin - in enger Abstimmung mit
dem OSP Berlin, da die Überlassung und Nutzung neben den kontinuierlichen Trainingsmaßnahmen einer hohen Unregelmäßigkeit unterliegt. Nach Einschätzung des Senats ist das Angebot
auskömmlich.
6. a) Sind dem Senat Probleme bei der Vergabe der Nutzungszeiten bekannt? b) Wenn ja, welche Probleme bestehen bei der Vergabe?
Zu 6. a) und 6. b): Probleme bei der Vergabe sind dem Senat nicht bekannt. Mit den Nutzenden findet eine enge Abstimmung statt.
7. Befinden sich derzeit weitere Strömungskanäle in Berlin in der Planung oder im Bau?
Zu 7.: Dem Senat ist keine Planung bzw. kein Bau bekannt.
8. Gibt es private Interessenten für den Bau und Betrieb weiterer Strömungskanäle?
Zu 8.: Dem Senat sind keine privaten Interessenten für den Bau und Betrieb eines Strömungskanals für den Schwimmsport bekannt.
9. Weshalb wird der Strömungskanal im SSE nicht fertig gebaut, um ihn an interessierte Sportler zu vermieten?
Zu 9.: Nach der nicht erfolgreichen Olympiabewerbung Berlin 2000 wurde der Bau der SSE lediglich für den Umfang der geplanten Nachnutzung realisiert. Der Bedarf eines weiteren Strömungskanals für
eine Vermietung an Einzelsportler wird nicht gesehen.
10. Wie hoch sind die Kosten für den Bau eines Strömungskanals?
Zu 10.: Da derzeit keine Errichtung eines neuen Strömungskanals angestrebt wird, existiert keine aktuelle Planungsunterlage und somit auch keine belastbaren Kostenschätzung.
11. Mit welchen Kosten ist der Betrieb eines Strömungskanals verbunden?
Zu 11.: Die laufenden Ausgaben für den Strömungskanal im Sportforum Berlin schwanken um rd. 175 – 200 T€ / Jahr. Alle 3 – 4 Jahre fallen erheblichere Instandsetzungsleistungen an den Antrieben
an, die bis zu 50 - 75 T€ ausmachen können.
Berlin, den 09. Mai 2018
In Vertretung
Aleksander Dzembritzki
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 16.04.2018
Ausstattung der Berliner Großspielfelder
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Großspielfelder gibt es in Berlin insgesamt und wie verteilen diese sich über die Bezirke?
2. Wie viele der Sportflächen sind mit Flutlichtanlagen ausgestattet? Bitte je Bezirk absolute Anzahl sowie prozentualen Anteil angeben.
In Berlin gibt es 318 Großspielfelder (Definition >=62m x >=94m). Die Verteilung über die Bezirke ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. Rund 60% dieser Spielfelder haben eine Trainings-
oder Wettkampfbeleuchtung.
Anzahl der Großspielfelder mit
Großspielfelder
Trainings- oder
Wettkampfbeleuchtung
Anzahl [%]
Mitte 26 18 69,2
Friedrichshain-Kreuzberg 9 7 77,8
Pankow 32 18 56,3
CharlottenburgWilmersdorf 48 24 50,0
Spandau 36 24 66,7
Steglitz-Zehlendorf 23 13 56,5
Tempelhof-Schöneberg 24 19 79,2
Neukölln 23 17 73,9
Treptow-Köpenick 29 13 44,8
Marzahn-Hellersdorf 18 10 55,6
Lichtenberg 23 13 56,5
Reinickendorf 27 15 55,6
Berlin 318 191 60,1
3. Zu welchen Tageszeiten kommen die Flutlichtanlagen zum Einsatz? Bitte je Anlage die Betriebszeit angeben.
7. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Flutlichtanlagen eingeschaltet werden?
Zu 3. und 7.: Die Beleuchtung wird i. d. Regel bei einbrechender Dunkelheit eingeschaltet. Weitere Voraussetzungen sind dem Senat nicht bekannt. Die Betriebszeit differiert je nach Jahreszeit.
Eine Abfrage der Betriebszeiten bei den Anlagenbetreibern wäre im Rahmen der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage unverhältnismäßig.
4. Mit welchen Kosten ist der Einsatz und die Wartung von Flutlichtanlagen verbunden?
Zu 4.: Für das Land Berlin gelten solche Beleuchtungsanlagen als Flutlichtanlagen, die entsprechend der DIN 12193 Klasse 3 für Fernsehaufnahmen geeignet sind. Dies sind die Anlagen im
Olympiastadion, im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark und in der Alten Försterei. Weil deren Ausstattung und Beschaffenheit (unterschiedliche Mastanlagen, verschiedenartige Beleuchtungskörper etc.)
ebenso unterschiedlich sein können, wie die der sonstigen Wettkampf- und Trainingsbeleuchtungsanlagen, lässt sich keine pauschale Aussage zu Einsatzkosten und Wartungskosten treffen.
5. Gibt es aktuell Planungen, weitere ungedeckte Sportanlagen mit Flutlicht auszustatten? Wenn ja, bei welchen Sportanlagen?
Zu 5.: In den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf gibt es derzeit keine
Planungen für Beleuchtungsanlagen an Großspielfeldern.
In den Bezirken Pankow, Spandau und Lichtenberg gibt es Planungen für bzw. an insgesamt sechs Beleuchtungsanlagen. Dabei handelt es sich in einem Fall um eine Umrüstung auf LED-Leuchtmittel und
in zwei Fällen ist der Bau der Beleuchtungsanlage Bestandteil der Errichtung einer neuen Sportanlage.
6. Wie verteilen sich die Nutzungszeiten im Verhältnis von organisiert und informell Sporttreibenden?
Zu 6.: Nutzungszeiten werden gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) regelmäßig an förderungswürdige Sportorganisationen vergeben. Nach den Vergabegrundsätzen (SPAN Nr.4) sollen die
Sportanlagen den Nutzenden ermöglichen, ihren sportlichen Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb durchzuführen. Darüber hinaus stehen die Sportanlagen für die freie sportliche Betätigung zur
Verfügung. Da eine möglichst vollständige Auslastung der Sportanlagen angestrebt wird, bleiben für informell Sporttreibende i. d. Regel kaum Restzeiten übrig. Eine Erfassung der informell
Sporttreibenden auf öffentlichen Sportanlagen findet nicht statt.
Berlin, den 02. Mai 2018
In Vertretung
Sabine Smentek
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 23.03.2018
Radrennen des Radsportclubs Charlottenburg e.V. von 1883
Ich frage den Senat:
1. Wann wurde dem Senat bekannt, dass das für den 15.04.2018 geplante Radrennen des RC Charlottenburg nicht stattfinden kann?
2. Wie hat der Senat von der Absage erfahren?
Zu 1. und 2.: Die genannte Veranstaltung ist dem Senat nicht bekannt gemacht worden. Der Verein hat gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport keine Förderung angemeldet oder beantragt.
Auch über eine Absage hat der Veranstalter die Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht offiziell informiert.
Der Sachverhalt wurde am Rande eines Gespräches in einer anderen Sache am 29. März 2018 vom Projektleiter für den Bahnradweltcup 2018, Herrn Burkhard Bremer, gegenüber der Senatsverwaltung für
Inneres und Sport erwähnt. Ebenfalls am 29. März 2018 hat der Berliner Radsport Verband e.V. in seinen Antragsunterlagen zum „Airfield Race 2018“ von der Absage des Straßenrennens
informiert.
Der Senat hat vom Veranstalter keine offizielle Absage erhalten. Über eine Absage hat der Veranstalter auch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) nicht offiziell informiert. Der Veranstalter stand
lediglich im Zuge des Erlaubnisprüfverfahrens nach der Straßenverkehrs-Ordnung im schriftlichen Kontakt zur VLB und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Dem Veranstalter wurden verschiedene
höhere, der aktuellen Situation angepasste, Sicherheitsanforderungen aufgegeben, um überhaupt zu einer positiven Einschätzung kommen zu können. Die Belange der BVG, der Anwohnerinnen und Anwohner
sowie der Polizei spielten dabei wie üblich eine entscheidende Rolle.
3. Welche Unterstützungsmaßnahmen für den Verein unternahm der Senat nach Bekanntwerden der Absage?
Zu 3.: Dem Senat lagen und liegen dazu keine Anforderungen des Veranstalters vor. Da der Veranstalter für diese Veranstaltung auch keine Förderung angemeldet oder beantragt hat und der Senat
keine Kenntnis von der Absage hatte, konnte die für Sportveranstaltungen zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport keine Unterstützungsmaßnahmen leisten.
4. Gab es seitens des Senats direkten Kontakt zur BVG bezüglich der Thematik?
Zu 4.: Die BVG wurde wie gewohnt im üblichen Anhörungsverfahren beteiligt. Darüber hinaus war der Veranstalter im unmittelbaren direkten Kontakt zur BVG. Die Ergebnisse führten aber letztendlich
zu deren Ablehnung. Nach den Erfahrungen der BVG zum letzten Rennen wurde die bisherige zwischen dem Veranstalter und der BVG positiv abgestimmte Zustimmung zur Veranstaltung von der BVG
widerrufen.
5. Welche Schlüsse zieht der Senat aus dem unglücklichen Vorfall für kommende Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum?
Zu 5.: Es ist grundsätzlich davon abzuraten, hier oder bei anderen Veranstaltungen, Bus- oder Individualverkehr während einer Sportveranstaltung im Veranstaltungsraum zuzulassen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem sind alle Veranstalter gehalten, die Auflagen der Genehmigungsbehörden vollständig umzusetzen, da sonst keine erneute Genehmigung zu erwarten ist.
6. Wie bewertet der Senat die Absage aus sportfachlicher Sicht?
Zu 6.: Da die Veranstaltung bei der für die sportfachliche Bewertung zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport gar nicht angemeldet wurde, liegen keine weiteren detaillierten
Informationen für eine sportfachliche Bewertung der Veranstaltung oder ihrer Absage vor.
Berlin, den 09. April 2018
In Vertretung
Christian Gaebler
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß und Cornelia Seibeld (CDU)
Datum: 21.03.2018
Flüchtlingsunterkünfte mit Sinn und Verstand? – Was macht Rot-Rot-Grün?
Wir fragen den Senat:
1. Welche Flächen für die Errichtung der 25 neu geplanten Flüchtlingsunterkünfte sind durch den Senat momentan vorgesehen (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
2. a) Wie viele, die von den unter Frage 1 aufgezählten Flächen, sind Sportflächen bzw. Parkplätze von gedeckten und ungedeckten Sportanlagen (bitte auch Betriebssportanlagen
identifizieren)?
b) Sind für die unter 2. a) genannten Standorte Ersatzsportflächen geplant?
3. Welche Bezirke haben bezüglich welcher Standorte Vorbehalte geltend gemacht (bitte um Auflistung der Standorte und Bezirke)?
4. Wann soll die Errichtung der angekündigten Flüchtlingsunterkünfte beginnen (bitte um Auflistung nach Standort, Bezirk und Datum)?
5. Wann und durch wen sind die jeweiligen Anwohner über die Standorte informiert worden?
Zu 1. bis 5.: Am 27.03.2018 hat der Senat eine Liste mit 25 Grundstücken beschlossen, auf denen künftig weitere modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) errichtet werden sollen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei den beiden MUF-Standorten in Charlottenburg-Wilmersdorf um Randflächen gewidmeter Sportflächen, die nicht betriebsnotwendig sind. Damit erübrigt
sich die Notwendigkeit von Ersatzflächen.
Alle Bezirke haben zu allen Standorten präzisierende, ablehnende oder ergänzende Vorbehalte formuliert. Die Bezirke hatten im Sommer 2017 Gelegenheit, zur Verfügung stehende Grundstücke zu
priorisieren. Nicht geeignete Grundstücke wurden dabei gestrichen. Die Bezirke hatten weiterhin im Rahmen des Quickcheck-Verfahrens im Herbst 2017 die Möglichkeit zur Äußerung. Die Bezirke hatten
mit Beschluss des Senats vom 13.02.2018 eine zweiwöchige Frist zur Benennung von Ersatzflächen. Dabei haben sich 11 Bezirke geäußert. Sechs Bezirke haben Ersatzflächen vorgeschlagen. Davon wurden
drei Vorschläge nach Prüfung übernommen.
Die konkreten grundstücksbezogenen Prüfungen und Planungen für die Errichtung von MUF auf den vom Senat beschlossenen Grundstücken können nun beginnen. Sobald diese vorliegen, können die
Anwohnerinnen und Anwohner hierüber informiert und entsprechende Errichtungszeiträume benannt werden. Der Rat der Bürgermeister wird dabei wie auch schon bei den bestehenden geplanten MUF der
ersten Tranche monatlich über den Projektfortschritt informiert.
6. Wie viele Flüchtlinge konnten seit 2015 in regulärem Wohnraum untergebracht werden?
Zu 6.: Der Senat strebt die vorrangige Unterbringung von wohnungslosen Personen in regulärem Wohnraum an. Aus diesem Grund findet im Landesamt für Flüchtlinge (LAF) und fand in den vormals
zuständigen Behörden eine Beratung und Unterstützung zur Wohnungsvermittlung statt.
In den Jahren 2015 bis 2017 konnte folgende Anzahl an Asylbegehrenden in Wohnraum vermittelt werden:
2015 2.079 Personen
2016 4.160 Personen
2017 4.094 Personen
Die Anzahl der darüber hinaus in Wohnraum gezogenen Asylbegehrenden und insbesondere bereits anerkannten Flüchtlingen (Statuswechsler) wird bislang nicht erfasst.
7. Welche Maßnahmen plant der Senat für die Beschleunigung des integrativen Wohnens von Flüchtlingen?
Zu 7.: Der Senat steht dem integrativen Wohnen von Geflüchteten gemeinsam mit anderen Nutzergruppen grundsätzlich positiv gegenüber und prüft die hierfür nötigen Voraussetzungen.
Aufgrund des steigenden Unterbringungsbedarfs für wohnungslose Personen könnten für andere Nutzergruppen nur zusätzliche Kapazitäten genutzt werden.
Berlin, den 11. April 2018
In Vertretung
Alexander Fischer
(Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß und Danny Freymark (CDU)
Datum: 19.03.2018
Nutzung öffentlichen Straßenlandes in den Berliner Bezirken
Wir fragen den Senat:
1. Nach welchen Kriterien wird in den Berliner Bezirken die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes für Veranstaltungen, wie zum Beispiel Sportevents ermöglicht?
Zu 1.: Die Straßenbaubehörde des jeweiligen Bezirksamts beurteilt die Fragen der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes im Rahmen der Anhörung gemäß § 13 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Umfang der beantragten Veranstaltung, der örtlichen Gegebenheiten und prüft, ob der Sondernutzung überwiegende
öffentliche Interessen entgegenstehen. Darüber hinaus haben die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte von Berlin besondere Konzepte zu verbindlichen Festlegungen (Kriterien) für
bestimmte Bereiche des Bezirks, welche Sondernutzungen zugelassen werden können (gegebenenfalls unter Auflagen) und welche Sondernutzungen generell ausgeschlossen werden, beschlossen.
2. Wie werden diese Kriterien gewichtet und welche Rolle spielen dabei der Zeitpunkt der Anmeldung der Veranstaltung sowie bei jährlich stattfindenden Veranstaltungen deren Historie am Veranstaltungsort? Es wird um eine Aufstellung nach Bezirken gebeten.
Zu 2.: Grundsätzlich muss in jedem Einzelfall eine sorgfältige Abwägung der Interessen des Veranstalters und der Interessen der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrs
erfolgen. Zudem spielt die Sicherheit, einschließlich der Verkehrssicherheit, bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenland eine entscheidende Rolle. Eine Gewichtung wird hinsichtlich der
Bedeutung der Veranstaltung für das Land Berlin vorgenommen (internationale Sportevents, Leichtathletik-Europameisterschaften, Veranstaltungen, die die Hauptstadtfunktion Berlins in besonderer
Weise repräsentieren). Der Zeitpunkt der Anmeldung der Veranstaltung und die Historie spielen im Erlaubnisprüfverfahren nur eine untergeordnete Rolle, zum Beispiel in Bezug auf erkennbar
zeitgleiche Veranstaltungsanträge oder Kollisionen mit Demonstrationen / Kundgebungen nach dem Versammlungsgesetz, Bauvorhaben an gleicher Stelle oder anderen bereits langfristig vorgeplanten
konkurrierenden Ereignissen. Stets wichtig ist auch, ob die vom Veranstalter eingereichten Antragsunterlagen vollständig sind, damit die zuständige Behörde eine abschließende Prüfung der
Genehmigungsfähigkeit vornehmen kann. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes, der Beteiligung anderer Behörden und den notwendigen Abstimmungen wird - je nach Größe der Veranstaltung -
empfohlen, den Antrag in der Regel mindestens circa sechs bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Eine differenzierte Aufstellung nach Bezirken ist nicht möglich. Eine Statistik über den Zeitpunkt von Anmeldungen oder der Historie bei jährlich stattfindenden Veranstaltungen wird nicht
geführt.
3. Welche Anträge zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland wurden in den vergangen zwei Jahren abgelehnt und warum?
Zu 3.: Eine Statistik über abgelehnte Anträge wird nicht geführt.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin lehnte grundsätzlich Anträge ab, die aufgrund des bestehenden Sondernutzungskonzepts ausgeschlossen sind.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden
a) im Jahr 2016 elf Anträge abgelehnt, davon
- neun wegen nicht genehmigungsfähiger Sondernutzungen,
- zwei wegen zu kurzfristiger Antragstellung;
b) im Jahr 2017 wurden neununddreißig Anträge abgelehnt, davon
- fünfundzwanzig Sondernutzungen nicht genehmigungsfähig,
- sieben Anträge zu kurzfristig gestellt,
- zwei Anträge wegen parallel bereits genehmigter Veranstaltungen,
- zwei weitere wegen andauernder Baumaßnahmen,
- ein Antrag wegen denkmalschutzrechtlicher Belange,
- ein Antrag wegen zeitgleich angemeldeter Demonstration und
- ein Antrag wegen mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen.
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat
a) im Jahr 2016 zwei Anträge abgelehnt, davon
- einen Antrag wegen ungeeignetem Standort,
- einen Antrag wegen verspäteter und unvollständiger Antragstellung;
b) im Jahr 2017 einen Antrag wegen verspäteter und unvollständiger Antrags-
tellung abgelehnt.
In anderen Bezirken wurden keine Anträge abgelehnt. Dies wird teilweise auf die Beratungen bei Antragstellung, z.B. Verlegung des Veranstaltungszeitraums oder des Standortes bei zeitgleichen
Veranstaltungen, zurückgeführt.
4. Wo können sich Vereine, Initiativen etc. über die jeweils geltenden Anmeldeformalitäten informieren?
Zu 4.: Bei der jeweiligen bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, bei der Verkehrslenkung Berlin (bei Veranstaltungen im übergeordneten Straßennetz), den zentralen Anlaufstellen der bezirklichen Ordnungsämter, beim Straßenbaulastträger, Fachbereich Tiefbau sowie auf den Internetseiten der vorgenannten Behörden. In der Regel ist auch eine Information über das Internetportal „ www.berlin.de“ oder über das „Serviceportal Berlin“ (https://service.berlin.de/, Auswahl über „Dienstleistungen“ und „Veranstaltung Erlaubnis“) möglich. Die PDF-Dateien stehen auch zum Download zur Verfügung.
5. Welche Institutionen sind an den Genehmigungsprozessen beteiligt?
Zu 5.: In der Regel sind im betreffenden Bezirk die Straßenverkehrsbehörde, gegebenenfalls die Verkehrslenkung Berlin (VLB), in Einzelfällen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) beteiligt. Nachfolgend werden weitere, in unterschiedlichen Konstellationen beteiligte Behörden und Institutionen genannt. Die Beteiligung ist im Einzelfall abhängig von Art und Umfang der beantragten Veranstaltung. Das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt, das bezirkliche Bauaufsichts -und Denkmalschutzamt, das Gewerbeamt (auch Veterinär- und Lebensmittelaufsicht) des Ordnungsamtes, die „Deutsche Bahn AG“ (S-Bahn), die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Lärmschutzbehörde, die Berliner Forsten, die Polizei, die Taxiinnung Berlin, die Berliner Feuerwehr, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), „Deutsches Rotes Kreuz e.V.“ (DRK), die Verwaltung des Deutschen Bundestages, Botschaften. Daneben werden in Einzelfällen auch Anwohner und anliegende Gewerbebetriebe beteiligt.
6. Gibt es Überlegungen seitens des Senats, Sportvereine bei der Austragung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum finanziell zu unterstützen?
Zu 6.: Berlin unterstützt nach den Vorgaben der Richtlinien für die Förderung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen in Berlin (Sportförderrichtlinien Veranstaltungen - SFR V) förderungswürdige Sportorganisationen auch finanziell, wenn deren Veranstaltungen im Sinne der Stadtrendite im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen. Dies kann auch Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum betreffen.
Berlin, den 03. April 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
(Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz )
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Stephan Standfuß und Tim-Christopher Zeelen (CDU)
Datum: 14.02.2018
Vergabe von Sportstätten nach dem Berliner Sportförderungsgesetz
Wir fragen den Senat:
1. Nach welchen Kriterien werden die Nutzungszeiten von bezirklichen Sportanlagen je Verein berechnet?
Zu 1.: Die bezirklichen Sportanlagen werden nach den Vorgaben der Ausführungsvorschriften über die Nutzung der öffentlichen Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagennutzungsvorschriften – SPAN) vom 02.02.2010 vergeben. Kriterien für die Bestimmung der Nutzungszeiten ergeben sich insbesondere aus Nr. 4 Abs. 9 SPAN.
Im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung stellen die bezirklichen Vergabestellen u.a. auf folgende Kriterien ab: Mitgliederzahlen, Altersstrukturen, Sportarten, Anzahl der Mannschaften
bzw. Trainingsgruppen, Mannschaftsstärken bzw. Anzahl der Einzelsportler/innen, Auslastungen, Plausibilität. In einigen Bezirken existieren zudem Vergabekonzepte oder –prioritäten, die gemeinsam
mit den Bezirkssportbünden festgelegt wurden.
2. Nach welchen Kriterien werden vereinseigene Sportanlagen von den Bezirkssportbünden bei der Vergabe von Sportstätten angerechnet? Bitte Kriterien je Bezirk darstellen
Zu 2.: Klarstellung: Vergabestellen der Bezirke sind gem. Nr. 4 Abs. 3 SPAN die bezirklichen Sportämter, eine Vergabe durch die Bezirkssportbünde findet nicht statt.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Die einem Verein auf seiner eigenen Sportanlage zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten werden in die Berechnung der Bedarfe für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen eingestellt. Dabei ist es Praxis, die nachschulischen Nutzungszeiten (montags bis freitags 16:00 bis 22:00 Uhr) vollumfänglich anzurechnen, Nutzungszeiten an den Wochenenden sowie montags bis freitags vor 16:00 Uhr werden dagegen nicht in die Berechnung eingestellt.
Friedrichshain-Kreuzberg
Keine Kriterien benannt.
Lichtenberg
Keine vereinseigenen Sportanlagen.
Marzahn-Hellersdorf
Keine vereinseigenen Sportanlagen.
Neukölln
Kapazitäten der Sportvereine auf eigenen Grundstücken werden in vollem Umfang berücksichtigt.
Pankow
Es gibt keine Kriterien im Bezirk Pankow nach denen die vereinseigenen Sportanlagen bei der Vergabe der öffentlichen Sportanlagen angerechnet werden. Jedoch wird im Einzelfall immer nachgefragt, ob und wie eigene Sportanlagen ausgelastet sind.
Reinickendorf
Keine Kriterien benannt.
Spandau
Keine Kriterien benannt.
Steglitz-Zehlendorf
Mit den betroffenen Sportvereinen wurde vereinbart, dass ein Kontingent von Nutzungszeiten auf der eigenen Sportanlage in die Vergabekonzepte eingearbeitet wird.
Treptow-Köpenick
Fallkonstellation nicht vorhanden.
3. Weshalb wird die Anrechnungspraxis in den Bezirken jeweils unterschiedlich gehandhabt?
Zu 3.: Dies ergibt sich aus den Artikeln 66 und 67 Verfassung von Berlin. Danach nehmen die Bezirke alle Aufgaben, die nicht der Hauptverwaltung zugewiesen sind, in eigener
Verantwortung wahr. Dass es dabei zu einer unterschiedlichen Ermessenausübung kommen kann, liegt in der Natur der Sache.
4. Wie hat sich der Bau vereinseigener Sportanlagen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte quantitative Entwicklung je Bezirk aufschlüsseln.
Zu 4.:
Charlottenburg-Wilmersdorf
Die Entwicklung auf im Eigentum von Sportvereinen oder Sportfachverbänden befindlichen Grundstücken wird nicht systematisch erfasst. Ein quantitativer Zuwachs an solchen Sportstandorten ist innerhalb des Bezirkes nicht bekannt geworden. Vereinseigene Sportanlagen befinden sich als Scheinbestandteile der öffentlichen Sportanlagen oder landeseigenen Grundstücke an 29 Standorten. Einen quantitativen Zuwachs an Nettosportflächen gab es dabei in den letzten 10 Jahren an 6 Standorten. An weiteren 5 Standorten wurden vereins- bzw. verbandseigene oder öffentliche Anlagen räumlich ergänzt und drei Anlagen wurden in der Fläche vergrößert. Nachhaltige vereinseigene Investitionen erfolgten in den letzten 10 Jahren an zahlreichen weiteren Standorten, davon zwei in Vereinssportanlagen im Sinne des Satzes 1. Eine davon wurde im Rahmen des AH-Beschlusses vom 30.11.2000 (in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29.11.2000 - Drs. 14/861 -zur Vorlage- zur Beschlussfassung Drs. 14/690) veräußert. In 14 Fällen haben Vereine z. T. sehr konkrete Planungen für den Neubau von Vereinssportanlagen auf den öffentlichen Sportanlagen.
Friedrichshain-Kreuzberg
Im innerstädtischen Bezirk wie Friedrichshain-Kreuzberg hat es aufgrund fehlender Flächen keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. Nur der eine bestehende vereinseigene Standort hat sich
(ohne Flächenzuwachs) weiterentwickelt.
Lichtenberg
Keine vereinseigenen Sportanlagen.
Marzahn-Hellersdorf
Keine vereinseigenen Sportanlagen.
Neukölln
Im Kalenderjahr 2003 wurde im Bezirk Neukölln die letzte Sportanlage in Eigeninitiative von einem Sportverein auf einem landeseigenen Grundstück nach Nr. 29 SPAN errichtet. Hierbei handelt es sich um eine Grundstücksfläche mit einer Größe von 2.000 m², die im Ortsteil Rudow zur Errichtung eines Beachballfeldes diente.
Pankow Eine stichprobenhafte Prüfung des Fachbereichs Sport hat ergeben, dass sich keine vereinseigenen Sportanlagen in den letzten 10 Jahren im Bezirk Pankow entwickelt haben.
Reinickendorf
Über den Bau vereinseigener Sportanlagen auf vereinseigenen Grundstücken liegen keine Informationen vor. Auf bezirkseigenen Grundstücken sind in den vergangenen 10 Jahren 2 Sportstätten errichtet worden war. Es handelt sich jeweils um Vereinsheime (Sportstätten i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 6 Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG) vom 06.01.1989, zuletzt geändert durch Artikel III des Gesetzes vom 15.12.2010).
Spandau
Über den Bau von vereinseigenen Sportanlagen auf vereinseigen Grundstücken liegen keine Informationen vor. Im Hinblick auf die verpachteten oder per großen Schlüsselvertrag vergebenen Grundstücke hat es in den letzten sieben Jahren eine Maßnahme gegeben.
Steglitz-Zehlendorf
In den letzten sieben Jahren gab es keine bauliche Veränderung der vereinseigenen Sportanlagen.
Treptow-Köpenick
Dazu liegen keine Erkenntnisse vor.
5. Wie beteiligen sich Land und Bezirke an der Wartung und Instandhaltung vereinseigener Sportanlagen?
Zu 5.: Eine Beteiligung an den Kosten der Wartung und Instandhaltung vereinseigener Sportanlagen findet in keinem Bezirk statt. Vereinzelt werden jedoch Mittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN-Mittel) an Sportvereine vergeben, die in Eigenarbeit Renovierungen oder sonstige Verschönerungsmaßnahmen an vereinseigenen Gebäuden durchführen.
Berlin, den 23. Februar 2018
In Vertretung
Christian Gaebler
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 12.01.2018
Neubau des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark
Ich frage den Senat:
1. Wann wird mit den Baumaßnahmen begonnen?
Zu 1.: Es ist geplant mit den Baumaßnahmen im Jahr 2021 zu beginnen.
2. Wann sind Fertigstellung und Inbetriebnahme geplant?
Zu 2.: Ausgehend vom derzeitigen Kenntnisstand ist mit einer Fertigstellung 2023/2024 zu rechnen.
3. Sieht der Senat vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen den Sportarten Fußball und Leichtathletik im Zusammenhang mit den Entwicklungen am Olympiastadion besonderen
Handlungsbedarf bzw. eine Erfordernis des zügigen Baubeginns?
Zu 3.: Ein besonderer Handlungsbedarf besteht, da die Betriebserlaubnis des Stadions ausläuft. Dieser besteht unabhängig von aktuellen Überlegungen zum Olympiastadion. Ein vorgezogener Baubeginn ist aufgrund notwendiger Planungsschritte und fehlender Vorarbeiten in der vorangegangenen Legislaturperiode nicht möglich.
4. Inwiefern wird der Sportbetrieb während der Umbauarbeiten beeinflusst?
Zu 4.: Es ist geplant, den Bau des Stadions im laufenden Betrieb durchzuführen, um Fußball und
American Football weiterhin zu ermöglichen. Eine Durchführung von Leichtathletikveranstaltungen ist während des Bauzeitraumes leider nicht möglich.
5. Wird das neue Stadion zu einhundert Prozent barrierefrei sein?
Zu 5.: Die Sportanlagen und Sportfunktionsräume des Stadions werden vollständig barrierefrei errichtet, um Sportlerinnen und Sportlern mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen die Sportausübung zu ermöglichen. Die Zuschauerbereiche werden ein sehr hohes Maß an Barrierefreiheit aufweisen. Eine vollständige Barrierefreiheit der Sitzplatzbereiche ist nicht möglich.
6. Wird das neue Stadion den vom Deutschen Fußballbund geforderten Rahmenbedingungen für den Drittligabetrieb erfüllen?
Zu 6.: Das Stadion wird die Anforderungen des Deutschen Fußballbundes für die 3. Liga und die Anforderungen der Deutschen Fußballliga für die 2. Liga erfüllen.
7. Mit welchen Gesamtkosten ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu rechnen?
Zu 7.: Es ist mit Baukosten von 110 Mio. Euro für das Stadion zu rechnen.
Berlin, den 23. Januar 2018
In Vertretung
Christian Gaebler
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 15.12.2017
Nutzung von ungedeckten Sportflächen für die Unterbringung von Flüchtlingen
Ich frage den Senat:
1. Wie viele öffentliche und in betrieblichem Eigentum (bspw. der Sportplatz der Berliner Wasserbetriebe am Wasserwerk Beelitzhof) befindliche ungedeckte Sportflächen werden künftig für die
Unterbringung von Flüchtlingen auf welche Art und Weise genutzt?
2. Welche konkreten Sportflächen sind vorgesehen und für welchen Nutzungszeitraum sollen dort Unterkünfte für Flüchtlinge errichtet werden? Bitte eine bezirksweise Auflistung aller ungedeckten
Sportflächen (inkl. derer in betrieblichen Eigentum) sowie deren geplante Nutzungsdauer für die Unterbringung von Flüchtlingen erstellen.
3. Wann werden die jeweiligen Flächen wieder dem Sport zur Verfügung stehen?
Zu 1.-3.: Auf dem Grundstück Beelitzhof in Steglitz-Zehlendorf entsteht eine modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF). Eine Teilfläche wurde bisher als Sportfläche genutzt. Sie
wird entwidmet und auf absehbare Zeit für die Unterbringung von Flüchtlingen bzw. im Anschluss ggf. zu Wohnzwecken genutzt.
An folgenden Standorten werden - dem Erscheinungsbild der Liegenschaft entsprechend - ungedeckte Sportflächen für die Einrichtung von "Tempohomes" genutzt bzw. derzeit dafür vorbereitet. Die vorgesehene Nutzung beträgt jeweils 3 Jahre:
Spandau Schuckertdamm
Steglitz-Zehlendorf Lissabonallee
Charlottenburg-Wilmersdorf Fritz-Wildung-Str.
Lichtenberg Hohenschönhauser Str.
4. Nach welchen Kriterien wurden und werden die Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen ausgewählt?
Zu 4.: Zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde mit Beschluss des Senats vom 23.02.2016 die Errichtung von bis zu 60 Flüchtlingsunterkünften in Modulbauweise sowie bis zu 30 Standorte für Tempohomes festgelegt. In 2016 und 2017 wurden durch den Senat gemeinsam mit den Bezirken Grundstücke gesucht. Hierbei spielen bau- und eigentumsrechtliche sowie integrationspolitische Aspekte eine Rolle.
5. Welche Alternativstandorte stehen dem Sport jeweils zur Verfügung (bitte je genutzte Sportfläche die Alternativstandorte sowie deren derzeitige Auslastung angeben)?
Zu 5.: Im Rahmen der Vergabe von Nutzungszeiten werden durch die Bezirksämter gemäß dem Sportförderungsgesetz für die als Nutzungsstandorte für Flüchtlingsunterkünfte belegten ungedeckten Sportanlagen Alternativstandorte vergeben. Welcher Alternativstandort es im Detail für welchen Standort ist, ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 28. Dezember 2017
In Vertretung
Daniel Tietze
(Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 15.12.2017
Gedeckte Sportanlagen und Schulneubau
Ich frage den Senat:
1. Wie viele neue gedeckte Sportanlagen entstehen im Zuge der Schulneubauoffensive des Senats?
Zu 1.: Im Zuge der Schulneubauoffensive werden für die ersten 28 Sporthallenneubauten 77 Hallenteile errichtet. Der Senat prüft darüber hinaus gemeinsam mit den Bezirken,
an welchen Standorten und in welchem Umfang zusätzliche gedeckte Sportanlagen entsprechend dem außerschulischen Sportbedarf vorzusehen sind.
2. Wie wird sichergestellt, dass der Bedarf der Bezirke an gedeckten Sportanlagen im Rahmen der Neubauoffensive vollständig abgedeckt wird?
Zu 2.: Der Senat stellt die Berücksichtigung der von den Bezirken im Rahmen der Planung angemeldeten Bedarfe durch Personal und Mittel der Schulbauoffensive sicher.
3. Wo genau entstehen diese gedeckten Sportanlagen und für welche Sportarten werden diese nutzbar sein (bitte konkrete Auflistung der zu realisierenden Sportarten je Halle erstellen)?
Zu 3.: Die Sporthallen entstehen an den jeweiligen für Um- oder Neubau vorgesehenen Schulstandorten. Sporthallen an Schulstandorten werden den Vorgaben des Planungshandbuches
entsprechend als multifunktionale Sportanlagen errichtet. Besondere Ausstattungen und/oder Einbauten richten sich im Einzelfall nach dem Bedarf der Sportorganisationen, der durch die Bezirke zu
ermitteln ist.
4. Nach welchen Kriterien werden die zu errichtenden Hallentypen bestimmt?
Zu 4.: Der Sporthallenbau bezieht neben den Bedarfskriterien unter anderem auch Kriterien der Barrierefreiheit, der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit, der Qualität etc.
ein.
5. Welche Nutzergruppen werden neben den Schulen erwartet?
6. Welche konkreten Nutzungszeiten sind für die unterschiedlichen Nutzer vorgesehen?
8. Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats zur Vergabe der Hallenzeiten an den Wochenenden?
Zu 5., 6. und 8.: Zu den Fragen 5., 6. und 8. verweist der Senat auf die Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und
Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (SPAN), insbesondere auf die dort unter Nr. 3 „Nutzungszeiten“ und Nr. 4 „Vergabegrundsätze“ enthaltenen Regelungen.
7. Wann werden die jeweiligen Hallen für den Sport nutzbar sein (bitte konkreten Zeitpunkt der erwarteten Inbetriebnahme je Halle nennen)?
Zu 7.: Sporthallen werden mit Schulneubauten errichtet und gehen mit diesen auch an das Schulnetz. Geplant ist eine Fertigstellung zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Die Erstellung
von Bauzeitenplänen erfolgt mit der Aufstellung der Planungsunterlagen und kann dezidiert noch nicht benannt werden.
Berlin, den 22. Dezember 2017
In Vertretung Mark Rackles
(Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 17.11.2017
Sachstand der Wiederinbetriebnahme der Berliner Sporthallen
Ich frage den Senat:
1. Welche Berliner Sporthallen wurden in der Vergangenheit für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt?
2. Werden aktuell noch Sporthallen für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt? Wenn ja, welche
3. Welche Berliner Sporthallen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurden, sind bis heute noch nicht wieder für den Sport nutzbar?
4. Weshalb sind die Hallen bisher nicht wieder für den Sport nutzbar (Begründungen bitte je Halle einzeln auflisten)?
5. Welche Kosten verursachen die einzelnen noch zu tätigenden Sanierungsmaßnahmen?
6. Wann werden die entsprechenden Arbeiten begonnen und wann werden diese jeweils abgeschlossen sein?
7. Wann genau standen die jeweiligen Kostenumfänge der Sanierungsarbeiten fest und wann wurden die Ausschreibungen dafür getätigt (bitte je Halle Zeitpunkt der Feststellung des
Kostenaufwandes sowie Zeitpunkt der Ausschreibung benennen)?
8. Welche Zeitpläne der Wiedereröffnung liegen jeweils vor?
Zu 1. - 8.: Die in der Vergangeheit für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Sporthallen können Sie der beiligenden Übersicht mit Stand vom 21. November 2017 entnehmen (Anlage 1). Zudem
sind in der Übersicht alle Sporthallen aufgeführt, welche bisher nicht wieder für den Sport nutzbar sind.
Aktuell werden keine Sporthallen mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.
Der Prozess der Sanierung von Sporthallen findet in unterschiedlicher Verantwortung statt. Die Sporthallen werden entweder durch die Bezirke als Träger verantwortet oder durch entsprechende
andere Träger (z. B. Landessportbund). Die Sanierung der Sporthallen der Oberstufenzentren (OSZ) liegt in Verantwortung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Gründe für noch
ausstehende und nicht abgeschlossene Sanierungsarbeiten sind unter anderem einige noch ausstehende Baumaßahmen, laufende Vergabeverfahren oder Einzelentscheidungen der Träger, ggf. auch
Planungsfragen. Die Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen erfolgt über Teil- und Schlussrechnungen und damit mit erheblichem zeitlichem Abstand zur eigentlichen Ausführung der Baumaßnahmen. Da die
Schlussrechnungen bisher nicht vorliegen, können zum aktuellen Zeitpunkt keine abschließend verbindlichen Aussagen zu den Sanierungskosten getroffen werden. Die jeweilige Wiedereröffnung
erfolgt in Verantwortung der Träger nach Abschluss der Maßnahmen.
9. Welche Sporthallen sind bereits wieder geöffnet und was wurde jeweils genau für welchen Kostenaufwand saniert (bitte je Halle Zeitpunkte und Kosten der einzelnen Maßnahmen
benennen)?
Zu 9.: Die an die Nutzer übergebenen Sporthallen können Sie der beiligenden Tabelle (Anhang 2) entnehmen. Die gewünschten Angaben können nur für sanierte und schlussgerechnete Sporthallen
verfügbar gemacht werden und wären durch die Träger bereit zu stellen.
Berlin, den 05. Dezember 2017
In Vertretung
Daniel T i e t z e
(Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 15.11.2017
Bundesligabetrieb des Berliner Hockey-Club e.V.
Ich frage den Senat:
1. Wann ist das Cole Sports Center voraussichtlich wieder für den Sportbetrieb nutzbar?
Zu 1.: Die Sanierungsarbeiten sollen, wenn alle Gewerke ihre Zusagen zum Bauablauf halten, bis Mitte - Ende Januar abgeschlossen sein und die Sporthalle für die endgültige Nutzung
freigegeben werden.
2. Ist dem Senat bewusst, dass der Bundesligabetrieb des Berliner Hockey-Club e.V. aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Cole Sports Centers in Gefahr ist?
Zu 2.: Der Bundesligabetrieb des Berliner Hockey Club e.V. hat in diesem Jahr, als auch im letzten Jahr (Cole Sport Center belegt mit Flüchtlingen), stattgefunden.
3. Welche geeigneten Spielstätten gibt es alternativ für den Berliner Hockey-Club e.V. zur Austragung seiner Bundesligaheimspiele im Jahr 2018?
Zu 3.: Alternativ wird der Spielbetrieb durch den Bezirk wie auch in 2017 schon, über die Sporthalle des Schadow-Gymnasiums abgesichert.
Seite 2 von 2
4. Was tut der Senat, um den Hockey-Bundesligabetrieb langfristig sicherzustellen?
Zu 4.: Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf wird wie in den letzten Jahren den HockeyBundesligabetrieb absichern und sicherstellen.
5. Weshalb wurde der Vereinsführung des Berliner Hockey-Club e.V. bisher keine zuverlässige Planungsperspektive über das Jahr 2017 hinaus gegeben?
Zu 5.: Für alle Hockeyvereine besteht für die jeweils anstehende Trainings- und Spielsaison immer rechtzeitig eine Planungssicherheit über die zur Verfügung stehenden gedeckten
und ungedeckten Sportflächen. Dazu existiert im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ein „Hockeypool“, der sich regelmäßig zur Sommer- bzw. Hallensaison zusammenfindet und die zur Verfügung stehenden
Trainings- und Spielzeiten gemeinsam vergibt.
Berlin, den 21. November 2017
In Vertretung
Christian Gaebler
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 14.08.2017
Flüchtlingssituation und Nachnutzung Heckeshorn
Ich frage den Senat:
1. Wie viele geflüchtete Menschen hat Berlin seit dem 01.01.2017 insgesamt neu aufgenommen? (Bitte zusätzlich nach Herkunftsländern und nach Monaten (jeweils mit Vergleich aus den 3 Vorjahren)
in einer Tabelle auflisten.)
Vorbemerkungen: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher nachgeordnete Behörden und Bezirke um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben.
Zu 1.: Ausweislich der vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) monatlich erstellten Statistik über die gemäß der IT-Anwendung EASY nach Berlin verteilten Asylbegehrenden wurden in den Monaten Januar bis Juli 2017 insgesamt 4.600 Geflüchtete aufgenommen. Die Aufteilung nach Monaten/Jahren und den fünf zuzugsstärksten Herkunftsländern (bezogen auf das jeweilige Jahr) ist der beigefügten tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
Jahr 2017
Monat Syrien Moldau Irak Türkei Iran
Januar 58 205 41 16 12
Februar 63 72 94 34 21
März 90 35 63 45 26
April 76 17 33 20 38
Mai 76 21 85 48 39
Juni 46 13 67 42 36
Juli 59 12 40
48 42
Jahr 2016
Monat Syrien Irak Moldau Afghanistan Iran
Januar 2.419 1.803 365 1.112 338
Februar 1.153 818 464 627 79
März 193 80 362 75 29
April 146 117 68 98 77
Mai 152 82 78 160 52
Juni 152 159 121 214 36
Juli 133 94 211 116 28
August 116 97 219 135 39
September 108 100 71 91 49
Oktober 85 90 240 41 57
November 36 51 265 28 29
Dezember 77 23 476 27
19
Jahr 2015
Monat Syrien Afghanistan Irak Albanien Bosnien & Herzegowina
Januar 231 118 74 56 65
Februar 120 21 41 128 89
März 293 99 97 235 123
April 364 69 82 297 81
Mai 400 84 74 161 66
Juni 622 93 153 304 93
Juli 988 203 138 382 71
August 1.200 336 305 225 117
September 3.260 600 762 71 678
Oktober 2.779 1.230 988 40 28
November 2.910 1.268 947 15 7
Dezember 2.661 1.416 1.006 15
12
Jahr 2014
Monat Syrien Serbien Bosnien &Herzegowina Kosovo Vietnam
Januar
128 152 80
14 25
Februar 100 70 73 11 12
März 126 114 81 17 24
April 123 81 76 10 24
Mai 201 97 69 22 33
Juni 196 105 81 19 40
Juli 204 183 189 11 87
August 231 248 170 3 46
September 378 216 146 26 44
Oktober 335 288 149 42 56
November 147 229 169 17 50
Dezember 349 292 140 520 45
2. Wie viele geflüchtete Menschen sind bzw. waren in Berlin-Wannsee am Standort Heckeshorn (gesamtes Areal der ehemaligen Lungenklinik) untergebracht? (Bitte monatliche Zahlen seit Einrichtung
der Unterkunft.)
Zu 2.: Zur Beantwortung der Frage dienen die folgenden Übersichten der gesamten Belegung beider Objekte, beginnend vom Tag der Erstbelegung bis zum 01. August 2017.
Belegung des Standortes Zum Heckeshorn seit Erstbelegung am 18.12.2015
Datum Kapazität Belegung
18.12.2015 220 108
01.01.2016 220 176
01.02.2016 220 163
01.03.2016 220 201
01.04.2016 220 208
01.05.2016 220 210
01.06.2016 220 209
01.07.2016 220 203
01.08.2016 220 203
01.09.2016 220 205
01.10.2016 220 211
01.11.2016 220 199
01.12.2016 220 200
01.01.2017 220 198
01.02.2017 220 194
01.03.2017 220 185
01.04.2017 220 190
01.05.2017 220 191
01.06.2017 220 181
01.07.2017 220 165
01.08.2017 220 158
Belegung Am Großen Wannsee seit Erstbelegung am 24.08.2015
Datum Kapazität Belegung
24.08.2015 54 5
01.09.2015 54 46
01.10.2015 65 63
01.11.2015 65 62
01.12.2015 65 65
01.01.2016 65 64
01.02.2016 65 58
01.03.2016 65 61
01.04.2016 65 62
01.05.2016 65 63
01.06.2016 65 62
01.07.2016 65 65
01.08.2016 65 65
01.09.2016 65 62
01.10.2016 65 64
01.11.2016 65 65
01.12.2016 65 57
01.01.2017 65 53
01.02.2017 65 50
01.03.2017 65 49
01.04.2017 65 55
01.05.2017 65 58
01.06.2017 65 49
01.07.2017 65 50
01.08.2017 65 50
3. Wie viele geflüchtete Menschen sind dort aktuell in den folgenden Gebäudeteilen untergebracht?
a) Am Großen Wannsee 74 A (Erstaufnahme)
b) Zum Heckeshorn 30 (ehemaliges Bettenhaus)
Zu 3.:
a) In der Einrichtung Am Großen Wannsee sind mit Stand des 22.08.2017 insgesamt 50 Plätze belegt.
b) In der Einrichtung Zum Heckeshorn sind mit Stand des 22.08.2017 insgesamt 147 Personen untergebracht.
4. Gibt es Pläne des Landes Berlin (Senat, LAF, BIM etc.) am gesamten Standort Heckeshorn (Erstaufnahme und ehemaliges Bettenhaus sowie ehemalige Schwesternwohnheime und Häuser D und E und
gegebenenfalls weitere Gebäude) mehr als 650 geflüchtete Menschen unterzubringen und wenn ja, wie viele?
5. Wie lange soll der Standort Heckeshorn als Flüchtlingsstandort genutzt werden?
Zu 4. und 5.: Derzeit finden Abstimmungen zwischen dem Senat, dem Bezirk, dem LAF und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zur Weiterentwicklung des Standortes zur
Flüchtlingsunterbringung statt. Details können hierzu noch nicht mitgeteilt werden.
6. Inwieweit beeinträchtigt die Planung des Landes Berlin das Natura 2000-Gebiet westlicher Düppeler Forst?
Zu 6.: Da sich die Planungen Landes Berlin auf die Bestandsgebäude beziehen, ist von einer Verträglichkeit mit den Belangen von NATURA2000 auszugehen.
7. Die aktuelle Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan X-27) sieht eine Nutzung als Gesundheitsstandort vor. Was hat der Senat unternommen, um diese Planung für die Zukunft zu
realisieren, insbesondere angesichts einer wachsenden und älter werdenden Bevölkerung?
Zu 7.: Ein Krankenhaus ist an dem Standort im Krankenhausplan des Landes Berlin nicht mehr vorgesehen. Auch die Planung anderer Gesundheitseinrichtungen ist dem Senat nicht bekannt.
8. Welche Anforderung müssen private bzw. gemeinnützige Träger von Gesundheitseinrichtungen (inhaltlich, finanziell, technisch etc.) erfüllen, um sich auf diesem Gelände im Besitz des Landes
ansiedeln zu können? (Bitte genaue Kriterien auflisten.)
Zu 8.: Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten Krankenhäuser zur Erlaubnis ihres Betriebes eine ordnungsbehördliche Genehmigung gemäß Landeskrankenhausgesetz. Die Erteilung der
Konzession an Privatkrankenanstalten erfolgt gemäß § 30 Gewerbeordnung.
9. Gibt es weitere Überlegungen für den Standort Heckeshorn, etwa Wohnbebauung oder Gewerbeansiedlung?
Zu 9.: Hierzu liegen dem Senat aktuell keine Erkenntnisse vor.
Berlin, den 20. August 2017
In Vertretung
Daniel T i e t z e
(Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 07.07.2017
Schwimmausbildung der Berliner Kinder und Jugendlichen
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler in Berlin können zur Einschulung bereits schwimmen?
2. Wo haben diese Kinder das Schwimmen erlernt?
Zu 1. und 2.: Es gibt hierzu keine statistischen Erhebungen in Berlin.
3. Wie wird die Schwimmfähigkeit in Berlin definiert?
Zu 3.: Der Erwerb der Schwimmfähigkeit im Schwimmunterricht verfolgt das Ziel, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Wasser frei, ohne besondere Aufsicht und ohne sich und andere zu
gefährden, bewegen können. Die Schwimmfähigkeit ist als Standard des Kompetenzbereichs Bewegen und Handeln im gemeinsamen Rahmenlehrplan 1 bis 10 der Länder Berlin und Brandenburg (Teil C
Sport) im Bewegungsfeld „Bewegen im Wasser“ definiert und orientiert sich am Schwimmabzeichen Bronze.
Die Schülerinnen und Schüler können: durchgehend ihr Alter, erhöht um fünf Minuten, schwimmen, sich unter Wasser fortbewegen und orientieren, einen Sprung aus ca. 1 m Höhe ausführen.
4. Gibt es Maßnahmen für die Kinder, die nach der 3. Klasse noch immer nicht schwimmen können?
Zu 4.: Die Berliner Bäder Betriebe (BBB), die Vereine des Berliner Schwimm-Verbandes (BSV), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und
andere Veranstalter, z.B. private Schwimmschulen, bieten in allen Berliner Bezirken Kurse zum Erlernen des Schwimmens an. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die
Ferienschwimmkurse der BBB.
Die Initiative „Schwimmen für ALLE“ sichert auch Kindern aus sozial schwachen Familien Plätze in den Kursen der Ferienschwimmschule. Die Kosten dafür übernehmen Patinnen und Paten. Kinder, die
einen Patenschaftsplatz bekommen können, wählt der Kinder-, Jugend- und Gesundheitsdienst in den Bezirken aus.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüft gegenwärtig mit dem BSV und den Schulen, ob Kompaktkurse am Ende der 3. Klasse für diese Schülerinnen und Schüler in den Bezirken
angeboten werden können. Hierzu bedarf es einer umfangreichen Abstimmung der organisatorischen Rahmenbedingungen (Transport, Aufsicht, Stundenplanung der Schulen). Ein Pilotprojekt ist für das
Schuljahr 2017/2018 vorgesehen.
5. Wie steht der Senat einer Verlegung des verpflichtenden Schwimmunterrichts in die 1. Schulklasse bzw. sogar in die Kindertagesstätten gegenüber und welche Verknüpfungsmöglichkeiten
bestehen darüber hinaus mit den Kitas?
Zu 5.: Der Senat sieht die seit Jahren praktizierte Regelung der Erteilung des ganzjährigen Schwimmunterrichts an den Berliner Grundschulen in der 3. Klasse nach wie vor als pädagogisch
sinnvoll an. Die Erfahrungen zeigen, dass in der 3. Klasse die Schülerinnen und Schüler im besten motorischen Lernalter sind, keiner zusätzlichen Hilfen vor und nach dem Schwimmunterricht
bedürfen und in einer Gruppengröße von 12 bis 15 Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden können.
Für Schulen, die ohne zusätzlichen Personaleinsatz den Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler in der 1. Klasse absichern und durchführen wollen, besteht bereits jetzt die
Möglichkeit, den Schwimmunterricht der 3. Klasse in der 1. Klasse zu organisieren.
Für eine Verlegung des verpflichtenden Schwimmunterrichts in die Kindertagesstätten fehlen gegenwärtig bei den Erzieherinnen und Erziehern die notwendigen fachlichen Voraussetzungen
(Lehrbefähigung Schwimmen, Rettungsschwimmerabzeichen in Silber).
Kitas sollen im Bereich der Wassergewöhnung alle Möglichkeiten wahrnehmen, die in Berlin durch die BBB angeboten werden, um möglich allen Kindern rechtzeitig Vorerfahrung für den
Schwimmunterricht zu vermitteln.
Berlin, den 21. Juli 2017
In Vertretung
Mark Rackles
(Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 21.03.2017
Ausstattung der Berliner Fußballstadien
Ich frage den Senat:
1. Welche Voraussetzungen müssen die Berliner Fußballvereine erfüllen, um am Drittligabetrieb teilnehmen zu können?
Zu 1.: Voraussetzung für die Teilnahme am
Drittligabetrieb ist die sportliche Leistung der Vereine, die zu einem Aufstieg in die 3. Liga berechtigen würde und die Verfügbarkeit einer entsprechenden vom DFB freigegebenen Sportstätte. Die
Rahmenbedingungen dazu hat der Deutsche Fußball-Bund e.V. unter dem Link: http://www.dfb.de/verbandsservice/verbandsrecht/satzung en-und-ordnungen/ veröffentlicht.
2. Welche Berliner Stadien sind erst-, zweit- und drittligatauglich (bitte alle mit der jeweiligen Tauglichkeit benennen)?
Zu 2.: Das Olympiastadion ist durch die Nutzung von
Hertha BSC als erstligatauglich ausgewiesen. Das Stadion an der Alten Försterei ist durch die Nutzung durch den 1. FC Union Berlin als zweitligatauglich ausgewiesen.
3. Sind dem Senat Vorfälle bekannt, bei denen Vereinen der Ligaaufstieg aufgrund fehlender Lizenzen versagt wurde?
Zu 3.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Auch der Berliner-Fußball-Verband e.V. hat dazu keine Angaben gemacht.
4. Welche Bemühungen werden seitens des Senats unternommen, um die Vereine bei der Qualifizierung für bestimmte Ligen zu unterstützen?
Zu 4.: Die sportliche Qualifikation für eine bestimmte Liga ist allein Angelegenheit der Vereine. Sofern die sportlichen
Voraussetzungen für einen Aufstieg erfüllt werden, unterstützen der Senat und die Bezirke insoweit, als im Rahmen der Möglichkeiten entsprechende Sportstätten bereitgestellt werden.
Berlin, den 31. März 2017
In Vertretung
Christian Gaebler
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 31.01.2017
Internationales Reitturnier der Global Champions Tour
Ich frage den Senat:
1. Welche Standorte sind für die Durchführung des internationalen Reitturniers der Global Champions Tour vom 28. bis 30. Juli 2017 geeignet?
Zu 1.: Berlin verfügt über mehrere potenzielle Standorte, die grundsätzlich für die Durchführung dieses hochkarätigen Reitturniers geeignet sind. Hierzu findet mit dem Veranstalter ein intensiver Austausch statt. Letztlich ist es aber die Bewertung und Entscheidung des Veranstalters, welcher geeignete Standort (Infrastruktur, Größe, Umfeld, etc.) auch für ihn und seine Sponsoren den eigenen Ansprüchen an Attraktivität entspricht. Vorstellbar wäre die Durchführung dieses Turniers grundsätzlich zum Beispiel auf dem Maifeld, auf dem Olympischen Platz oder im Sommergarten der Messe Berlin, um nur einige Orte zu nennen.
2. Wie steht der Senat in diesem Zusammenhang zum Standort Brandenburger Tor?
Zu 2.: Das Nationaldenkmal Brandenburger Tor ist zweifelfrei das Wahrzeichen Berlins mit der höchsten Symbolkraft und entsprechend als Kulisse für Veranstaltungenbegehrt. Dennoch wird es auch künftig nicht möglich sein, jedem Veranstalter seinem Wunsch nach Austragungdes von ihm geplanten Events vor dieser Kulisse, nicht zuletzt aus Gründen der Sicherheit und der Verkehrslenkung, entsprechen zu können. Die Gesamtanzahl an Sperrtagen der Straßen rund um das Brandenburger Tor, insbesondere der Straße des 17. Juni, muss auf ein verträgliches Maß beschränkt bleiben. In 2017 finden mit dem Evangelischen Kirchtag, dem Internationalen DeutschenTurnfest und den anderen traditionellen Veranstaltungen, wie dem Berlin Marathon, dem Deutschlandfest, dem Christopher Street Day und den zusätzlichen Demonstrationen und Staats-besuchen bereits eine Vielzahl von Veranstaltungen statt, die belegen, dass dieser Bereichhoch belastet ist und bereits jetzt zu erheblicher Kritik mit Blick auf die Genehmigungsbehörden führen.
3. Wie ist der aktuelle Stand der Kommunikation mit den Organisatoren des Reitturniers?
Zu 3.: Es findet ein intensiver Austausch mit dem Veranstalter statt, um gemeinsam eine Lösung für einen attraktiven Veranstaltungsort des Reitturniers zu finden.
4. Welchen Stellenwert haben große Sportevents mit internationaler Strahlkraft allgemein für den Senat?
Zu 4.: Berlin bietet exzellente infrastrukturelle Voraussetzungen für hochkarätige Veranstaltungen. Diese Sportevents besitzen größte Kommunikationswirkung, sind ein relevanter Wirtschaftsfaktor und sind ein hervorragendes Marketinginstrument für eine klare Profilierung
der Sportmetropole Berlin gerade auch für den Tourismus. Die Strahlkraft der Sportmetropole soll auch weiterhin für die Akquisition hochkaratiger Sportevents genutzt werden.
5. Anhand welcher Kriterien wird über die Zulassung von Sportgroßveranstaltungen entschieden?
Zu 5.: Der Senat entscheidet nicht über eine Zulassung von Sportgroß-veranstaltungen. Sofern ein Veranstalter eine für seine Sportart geeignete Veranstaltungsstätte gefunden hat, folgt eine vertragliche Regelung zur Vergabe der Sportstätte zwischen Eigentümer bzw. Betreiber und Veranstalter. Im Falle der beabsichtigten Nutzung
öffentlichen Straßenraums ist vom Veranstalter eine Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß §§ 29 Abs. 2 und 44 Abs. 1 u. 3 der Straßenverkehrsordnun und Sondernutzung nach § 13 Berliner
Straßengesetz durch die zuständige Genehmigungsbehörde
Verkehrslenkung Berlin bzw. der unteren Straßenverkehrsbehörden
der Bezirke einzuholen.
6. Wie unterstützt der Senat die Organisatoren von Sportgroßveranstaltungen bei der Ermittlung von geeigneten Standorten für die Durchführung der Events?
Zu 6.: Auf Anfrage der Organisatoren von Sportgroßveranstaltungen
unterstützt der Senat die Organisatoren bei der Suche nach geeigneten Veranstaltungsorten bzw. -stätten und stellt Kontakt zu den jeweils zuständigen Betreibern, Straßenbaulastträgern oder den zu beteiligenden Genehmigungsbehörden bzw. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) her. Der Senat
berät die Organisatoren in Belangen des Antragsverfahrens und innerhalb der Genehmigungsprozesse.
Berlin, den 08. Februar 2017
In Vertretung
Christian Gaebler
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 31. Januar 2017
Nutzung von Sportflächen als modulare Unterkünfte
Ich frage den Senat:
1. Welche Sportplätze und sonstige für körperliche Ertüchtigung vorgesehene Flächen werden derzeit für die Bebauung mit modularen Unterkünften in Erwägung gezogen (bitte einzeln nach Bezirk auflisten)?
2. Für welche Flächen wurde bereits ein Bauantrag gestellt?
4. Welche alternativen Flächen, die nicht für sportliche Aktivitäten genutzt werden, hält der Senat für die Bebauung mit modularen Unterkünften für denkbar?
6. Welche Ersatzmöglichkeiten werden für die wegfallenden Sportflächen zum Sporttreiben geschaffen?
Zu 1., 2., 4. und 6.: Für die Bebauung mit modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) wurden bisher keine Sportplätze und sonstige für körperliche Ertüchtigung vorgesehene Flächen in Erwägung gezogen.
3. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich an der Lissabonallee 6?
Zu 3.: Das Grundstück soll mit einem Tempohome bebaut werden. Der Standort ist auf Vorschlag des Bezirks in die Planung aufgenommen worden, unter der Prämisse, dass der Baumbestand auf dem Grundstück erhalten bleibt. Die Bauplanung wurde entsprechend vorgenommen. Es werden Plätze für 280 Menschen geschaffen. Die Nutzungsdauer der Tempohome-Standorte ist grundsätzlich auf 3 Jahre begrenzt. Anschließend kann die Fläche wieder wie zuvor genutzt werden.
5. Wie unterstützt der Senat die Bezirke bei der Rekrutierung von geeigneten Flächen für eine Bebauung mit modularen Unterkünften?
Zu 5.: Senat und Bezirke suchen gemeinsam nach geeigneten Standorten, die im Rahmen von Abstimmungs- gesprächen einvernehmlich festgelegt werden.
Berlin, den 08. Februar 2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
(Senatsverwaltung für Finanzen)
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU)
Datum: 16.04.2018
Ausstattung der Berliner Großspielfelder
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Großspielfelder gibt es in Berlin insgesamt und wie verteilen diese sich über die Bezirke?
2. Wie viele der Sportflächen sind mit Flutlichtanlagen ausgestattet? Bitte je Bezirk absolute Anzahl sowie prozentualen Anteil angeben.
In Berlin gibt es 318 Großspielfelder (Definition >=62m x >=94m). Die Verteilung über die Bezirke ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. Rund 60% dieser Spielfelder haben eine Trainings-
oder Wettkampfbeleuchtung.
Anzahl der Großspielfelder mit
Großspielfelder
Trainings- oder
Wettkampfbeleuchtung
Anzahl [%]
Mitte 26 18 69,2
Friedrichshain-Kreuzberg 9 7 77,8
Pankow 32 18 56,3
CharlottenburgWilmersdorf 48 24 50,0
Spandau 36 24 66,7
Steglitz-Zehlendorf 23 13 56,5
Tempelhof-Schöneberg 24 19 79,2
Neukölln 23 17 73,9
Treptow-Köpenick 29 13 44,8
Marzahn-Hellersdorf 18 10 55,6
Lichtenberg 23 13 56,5
Reinickendorf 27 15 55,6
Berlin 318 191 60,1
3. Zu welchen Tageszeiten kommen die Flutlichtanlagen zum Einsatz? Bitte je Anlage die Betriebszeit angeben.
7. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Flutlichtanlagen eingeschaltet werden?
Zu 3. und 7.: Die Beleuchtung wird i. d. Regel bei einbrechender Dunkelheit eingeschaltet. Weitere Voraussetzungen sind dem Senat nicht bekannt. Die Betriebszeit differiert je nach Jahreszeit.
Eine Abfrage der Betriebszeiten bei den Anlagenbetreibern wäre im Rahmen der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage unverhältnismäßig.
4. Mit welchen Kosten ist der Einsatz und die Wartung von Flutlichtanlagen verbunden?
Zu 4.: Für das Land Berlin gelten solche Beleuchtungsanlagen als Flutlichtanlagen, die entsprechend der DIN 12193 Klasse 3 für Fernsehaufnahmen geeignet sind. Dies sind die Anlagen im
Olympiastadion, im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark und in der Alten Försterei. Weil deren Ausstattung und Beschaffenheit (unterschiedliche Mastanlagen, verschiedenartige Beleuchtungskörper etc.)
ebenso unterschiedlich sein können, wie die der sonstigen Wettkampf- und Trainingsbeleuchtungsanlagen, lässt sich keine pauschale Aussage zu Einsatzkosten und Wartungskosten treffen.
5. Gibt es aktuell Planungen, weitere ungedeckte Sportanlagen mit Flutlicht auszustatten? Wenn ja, bei welchen Sportanlagen?
Zu 5.: In den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf gibt es derzeit keine
Planungen für Beleuchtungsanlagen an Großspielfeldern.
In den Bezirken Pankow, Spandau und Lichtenberg gibt es Planungen für bzw. an insgesamt sechs Beleuchtungsanlagen. Dabei handelt es sich in einem Fall um eine Umrüstung auf LED-Leuchtmittel und
in zwei Fällen ist der Bau der Beleuchtungsanlage Bestandteil der Errichtung einer neuen Sportanlage.
6. Wie verteilen sich die Nutzungszeiten im Verhältnis von organisiert und informell Sporttreibenden?
Zu 6.: Nutzungszeiten werden gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) regelmäßig an förderungswürdige Sportorganisationen vergeben. Nach den Vergabegrundsätzen (SPAN Nr.4) sollen die
Sportanlagen den Nutzenden ermöglichen, ihren sportlichen Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb durchzuführen. Darüber hinaus stehen die Sportanlagen für die freie sportliche Betätigung zur
Verfügung. Da eine möglichst vollständige Auslastung der Sportanlagen angestrebt wird, bleiben für informell Sporttreibende i. d. Regel kaum Restzeiten übrig. Eine Erfassung der informell
Sporttreibenden auf öffentlichen Sportanlagen findet nicht statt.
Berlin, den 02. Mai 2018
In Vertretung
Sabine Smentek
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport)